Aktuelle Vorgaben der Corona-Schutzverordnung, Stand 20.08.2021

Hier eine Kurzzusammenfassung des Kreises Minden-Lübbecke für Sportkurse:

Inzidenz 0-35

  • Keine Anzahl-Begrenzung für Teilnehmer
  • Keine Testpflicht
  • Keine Immunisierungspflicht
  • Keine Rückverfolgbarkeit
  • Maskenpflicht in Innenräumen mit mehreren Personen (ohne Sportausübung)
  • Keine Maskenpflicht bei Sportausübung
  • Leitung oder beauftragte Person kann Teilnehmer zum Tragen einer Maske auffordern oder vom Angebot ausschließen

Inzidenz ab 35 (für uns derzeit maßgebend):

  • Keine Teilnehmerbeschränkung
  • Immunisierung (vollständig geimpft oder genesen) oder der Nachweis eines negativen Corona-Tests (Antigen oder PCR, höchstens 48 Stunden alt)
  • Keine Rückverfolgbarkeit
  • Leitung oder beauftragte Person hat Nachweise zur Immunisierung der Testung und ein amtliches Ausweisdokument zu kontrollieren
  • Maskenpflicht in Innenräumen mit mehreren Personen (ohne Sportausübung)
  • Keine Maskenpflicht bei Sportausübung
  • Leitung oder beauftragte Person kann Teilnehmer zum Tragen einer Maske auffordern oder vom Angebot ausschließen