Hygienekonzept

Nutzung der Umkleidekabinen und Duschen am Sportgelände „Sportpark TuS Eintracht“. Stand: 31.07.2020

Folgende Maßnahmen werden als Hygienekonzept umgesetzt:

  • Allgemeine Coronaregeln sind im Sportlerheim und in den Umkleidekabinen ausgehängt (Dokument TUS_COR_ALL).
  • Spezielle Coronaregeln für das Sportlerheim sind im Sportlerheim ausgehängt (Dokument TUS_COR_SPH).
  • Die Trainer und Übungsleiter sind dazu verpflichtet, vor jedem Training eine Anwesenheitsliste zu führen und die Kontaktdaten der Trainingsteilnehmer mind. 4 Wochen aufzubewahren. Zusätzliche Hinweise gehen aus den Dokumenten „Corona-Regeln im Fußballsport „Jugend“ und „Senioren“ hervor (Dokument TUS_COR_SEN und TUS_COR_JUG).
  • Zudem sind die Trainer/Übungsleiter dazu verpflichtet, den Trainingsteilnehmern neben den allgemeinen Hygiene- und Abstandsregelungen die Verhaltensregeln zur Nutzung der Umkleidekabinen und Duschen zu erklären.
    Durch ihre Unterschrift bestätigen die Trainingsteilnehmer, dass sie die Unterweisung (siehe Dokument TUS_COR_DTR) der Verhaltensregeln gelesen und verstanden haben und die darin beschriebenen Verhaltensregeln befolgen werden.
    Die Erklärung zur Einhaltung des Hygienekonzepts muss einmalig von jedem Trainingsteilnehmer ausgefüllt werden. Folgende personenbezogene Daten werden auf dem Formular festgehalten: Vorname, Name, Datum der Unterweisung, Adresse, Telefonnummer, Unterschrift
  • Beim Betreten und Verlassen der Räumlichkeiten des Sportgeländes (Umkleidekabinen, Vereinsheim, Toilette, …) müssen sich die Hände desinfiziert werden. Außerdem muss ein Mund-Nasen Schutz getragen werden. Lediglich beim Duschen darf der Mund-Nasen Schutz abgelegt werden.
  • Der vorgeschriebene Mindestabstand von 1,5m muss auch im Gebäude eingehalten werden. Dieser wird wie folgt gewährleistet:
    Das Umkleidegebäude verfügt über 4 separate Kabinen. Jeweils zwei Kabinen sind durch einen Duschraum miteinander verbunden (Kabine 1 u. 2, sowie 3 u.4). Die in den Kabinen und Duschen ausschließlich zu nutzenden Plätze werden markiert. Die separaten Toiletten, welche sich jeweils in den Duschräumen befinden, werden gesperrt.
    In Kabine 1 (5,5m x 2,8m) sind 14m Umkleidebank vorhanden. Somit können sich maximal 9 Personen gleichzeitig bei Wahrung des Mindestabstandes in der Kabine aufhalten.
    In Kabine 2 (4,0m x 2,9m) sind 10m Umkleidebank vorhanden. Somit können sich maximal 6 Personen gleichzeitig bei Wahrung des Mindestabstandes in der Kabine aufhalten.
    Der Duschraum der Kabinen 1,2 (5,9m x 2,7m) verfügt insgesamt über 6 Duschplätze. Der Abstand der Duschen beträgt je 1m. Somit wird jeder zweite Duschplatz gesperrt. Dies wird durch Abdecken der Duscharmatur kenntlich gemacht. Dadurch ist der Mindestabstand von 2m gewahrt. Die Gesamtzahl der zeitgleich duschenden Personen ist somit 3 Personen.
    In Kabine 3 (5,0m x 2,6m) sind 12m Umkleidebank vorhanden. Somit können sich maximal 8 Personen gleichzeitig bei Wahrung des Mindestabstandes in der Kabine aufhalten.
    In Kabine 4 (4,0m x 3,5m) sind 12m Umkleidebank vorhanden. Somit können sich auch hier maximal 8 Personen gleichzeitig bei Wahrung des Mindestabstandes in der Kabine aufhalten.
    Der Duschraum der Kabinen 3,4 (6,8m x 2,3m) verfügt insgesamt über 6 Duschplätze. Der Abstand der Duschen beträgt je 1m. Somit wird jeder zweite Duschplatz gesperrt. Dies wird durch Abdecken der Duscharmatur kenntlich gemacht. Dadurch ist der Mindestabstand von 2m gewahrt. Die Gesamtzahl der zeitgleich duschenden Personen ist somit 3 Personen.
    Der Schiedsrichterraum (2,5m x 3,1m) verfügt über eine separate Dusche. Es ist nur dem Schiedsrichter gestatten, den Raum zu nutzen.
  • Nach jedem Duschvorgang müssen die Duscharmaturen mit den bereitgestellten Desinfektionsmitteln gereinigt werden.
  • Nach Beendigung des Trainings/Spiels sind die Trainer und Übungsleiter dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Umkleidekabinen und Duschen gereinigt und desinfiziert werden. Die dafür zuständigen Personen werden durch den Trainer/Übungsleiter benannt.
  • Die Trainer bzw. Übungsleiter sind dazu verpflichtet, die Einhaltung der Maßnahmen umzusetzen und zu überprüfen
  • Rahden, Tonnenheide, 31.07.2020
    Im Namen des Vorstandes
    Volker Witting, 1. Vorsitzender TuS Eintracht Tonnenheide

    Maik Ahrens
    Corona Beauftragter

    Einen Link auf die allgemeinen Coronaregeln finden Sie hier

    Nachfolgend die komplette Datei mit allen Maßnahmen und Verhaltensregeln: